Veröffentlichung der Ladestation und der Verfügbarkeit in Apps von Drittanbietern
Veröffentlichung von Ladepunkten über Roaming Hubs - Verantwortlichkeiten von CPO und eMSP
Wenn ein Ladepunktbetreiber (Charge Point Operator, CPO) einen Ladepunkt öffentlich zugänglich machen will, tut er dies über einen Roaming Hub wie e-clearing.net, Gireve oder OCPI-konforme Plattformen. Dabei veröffentlicht der CPO die relevanten statischen und dynamischen Daten des Ladepunkts (wie Standort, Anschlussinformationen, Verfügbarkeit, Tarife und Authentifizierungsanforderungen) auf der Roaming-Plattform in Übereinstimmung mit den geltenden Roaming-Standards (wie OCPI oder OCHP).
Sobald diese Daten korrekt und vollständig über den Roaming-Hub weitergegeben werden, ist der Ladepunkt für alle mit demselben Hub verbundenen eMobility Service Provider (eMSP) technisch öffentlich zugänglich. Zu diesem Zeitpunkt hat der CPO seine Verantwortung erfüllt.
Es ist dann allein Sache der eMSP, diese Ladestellen-Daten abzurufen, zu verarbeiten und in ihre Front-End-Kanäle wie Apps, Portale oder Navigationssysteme einzubinden. Der Zeitpunkt, die Häufigkeit der Synchronisierung und die Auswahlkriterien (z. B. Filterung nach Standort, Typ oder Betreiber) werden vom eMSP festgelegt. Der CPO hat keinen Einfluss auf diese Prozesse und kann daher weder dafür verantwortlich gemacht werden, ob eine Ladestation in bestimmten eMSP-Plattformen sichtbar ist oder nicht, noch für die Geschwindigkeit, mit der dies geschieht.
Kurz gesagt, ein CPO macht einen Ladepunkt öffentlich, indem er ihn über einen Roaming Hub veröffentlicht. Die Verteilung an die Endnutzer über Apps und Websites liegt vollständig in der Verantwortung und unterliegt der Kontrolle der eMSP.