Steuerliche Behandlung von Ladestationen und Ladestationsinfrastruktur

Dieser erhöhte Abzug erfolgt in Form einer Anpassung des Ausgangszustands der steuerpflichtigen
Rücklagen und ist in Anlage 1065 der Steuererklärung einzutragen.
Es ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten, die zusammen mit der Ladestation abgeschrieben werden, ebenfalls Teil des
Teil des Anschaffungswerts sind, für den der erhöhte Abzug gilt. Dies gilt z. B. für die Kosten für
Verkabelungsarbeiten sowie die Kosten für eine Stromkabine, die für den Betrieb der
Ladestationen (Ref.) .

Autor: Yves Verdingh

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